Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
FFW.
Die 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Die aktuelle Entschädigungssatzung der Stadt Bismark (Altmark) sieht
für Selbstständige eine Verdienstausfallpauschale in Höhe von 10,00 € je Stunde
vor. Diese Regelung besteht seit vielen Jahren und wurde bisher nicht
angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verdienstausfallpauschale auf 16,00 €
je Stunde zu erhöhen.
Die Kommunal-Entschädigungsverordnung KomEVO, regelt im Teil 3 den
Ersatz des Verdienstausfalles, der durch die ehrenamtliche Tätigkeit in der
Freiwilligen Feuerwehr entstanden ist. § 14 KomEVO bestimmt, dass die
Verdienstausfallpauschale für Selbstständige 19 € je Stunde nicht überschreiten
darf.
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen- Anhalt hat
angekündigt, die Aufwandsentschädigungen für das kommunale Ehrenamt zum Beginn
der neuen Kommunalwahlperiode am 01.07.2024 an die Verbraucherpreisentwicklung
anzupassen. Vor diesem Hintergrund soll die Anpassung der
Verdienstausfallpauschale mittels Änderungsatzung erfolgen und zum 01.01.2024
in Kraft treten. Nach der Evaluierung der Kommunal-Entschädigungsverordnung
KomEVO durch das Land Sachsen-Anhalt, ist die vollständige Überarbeitung der
Entschädigungssatzung FFW der Stadt Bismark (Altmark) geplant.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |