Betreff
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 419/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung FFW.

 

Die 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Die aktuelle Entschädigungssatzung der Stadt Bismark (Altmark) sieht für Selbstständige eine Verdienstausfallpauschale in Höhe von 10,00 € je Stunde vor. Diese Regelung besteht seit vielen Jahren und wurde bisher nicht angepasst.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verdienstausfallpauschale auf 16,00 € je Stunde zu erhöhen.

 

Die Kommunal-Entschädigungsverordnung KomEVO, regelt im Teil 3 den Ersatz des Verdienstausfalles, der durch die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr entstanden ist. § 14 KomEVO bestimmt, dass die Verdienstausfallpauschale für Selbstständige 19 € je Stunde nicht überschreiten darf.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen- Anhalt hat angekündigt, die Aufwandsentschädigungen für das kommunale Ehrenamt zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 01.07.2024 an die Verbraucherpreisentwicklung anzupassen. Vor diesem Hintergrund soll die Anpassung der Verdienstausfallpauschale mittels Änderungsatzung erfolgen und zum 01.01.2024 in Kraft treten. Nach der Evaluierung der Kommunal-Entschädigungsverordnung KomEVO durch das Land Sachsen-Anhalt, ist die vollständige Überarbeitung der Entschädigungssatzung FFW der Stadt Bismark (Altmark) geplant.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.