Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 08. Oktober 2023
Vorlage
BV 428/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Auf der Grundlage der §§ 51 und 52 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98), entscheidet der Stadtrat über die Gültigkeit der Wahl.

 

Der Stadtrat trifft folgende Entscheidung:

 

1.    Einwendungen gegen die Wahl nach § 50 KWG LSA liegen nicht vor.

2.    Die Wahl der Bürgermeisterin vom 08. Oktober 2023 ist gültig.

 

 

Begründung:

Für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) wurde zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am 08.10.2023 ein Wahlausschuss und je Wahlbezirk ein Wahlvorstand berufen. Alle wahlrechtlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen wurden fristgemäß öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 folgendes endgültiges Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Bismark (Altmark) festgestellt:

 

Wahlberechtigte insgesamt:              6.777

Wähler/innen insgesamt:                   1.801

Ungültige Stimmen:                           110

Gültige Stimmen:                               1.691

Wahlbeteiligung:                                 26,6 %

 

Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass die Kandidatin, Frau Annegret Schwarz (CDU), mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Kandidatin: Schwarz, Annegret (CDU), 1.691 Stimmen, 100 %

 

Frau Annegret Schwarz (CDU), ist gemäß § 30 Abs. 8 KWG zur Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) gewählt.

Die Ergebniszusammenstellung, einschließlich der Niederschrift über die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl, wurden dem Kreiswahlleiter fristgemäß übergeben.

 

Die gewählte Bewerberin, Frau Annegret Schwarz, wurde unverzüglich nach der Wahl durch den Wahlleiter informiert und zur Annahme des Mandates aufgefordert. Sie hat fristgemäß erklärt, dass sie die Wahl annimmt.

 

Hinderungsgründe nach Kommunalverfassungsgesetz wurden nicht festgestellt.

 

Das amtliche Wahlergebnis wurde am 13.10.2023 öffentliche bekannt gemacht. Die Wahleinspruchsfrist ist zwei Wochen nach Bekanntgabe abgelaufen. Beim Wahlleiter sind keine Wahleinsprüche (§ 50 KWG LSA) eingegangen.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.