Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Die
Bürgermeisterin
Bismark, 13.11.2023
Eilentscheidung der
Bürgermeisterin
§ 65 Abs. 4 i.V.m. § 45 Abs. 2 Pkt. 16 KVG LSA
Entsprechend
Hauptsatzung der EHG Stadt Bismark § 6 Abs. 3 Pkt. 6 – Zuständigkeit des
Stadtrates
Ich entscheide,
über die überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 5.029,50 € für die Lieferleistung „Beschaffung Traktor mit Frontlader“ für
die Stützpunkte Bismark und Kläden der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Beschaffung
eines Traktors mit Frontlader für den grünen Bereich geplant gewesen. Der
Traktor soll hier die Gemeindearbeiter bei Ihren anfallenden Arbeiten
unterstützen und ist Ersatz für ein bereits ausgesondertes Fahrzeug (Belarus).
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 sind für die
Technikbeschaffung der Stützpunkte Bismark und Kläden im Haushaltsjahr
76.500,00 € geplant. Davon wurden bisher
7.600,00 € für die Beschaffung von Geräten für die Gemeindearbeiter
eingesetzt.
Gem. der Unterschwellenvergabeordnung in
Verbindung mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt ist die
Lieferung des Traktors mit Frontlader öffentlich auszuschreiben gewesen. Die
dafür nötigen Unterlagen (Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis)
wurden am 26.09.2023 bekannt gemacht. Bis zum Ende der Angebotsfrist am
12.10.2023 haben insgesamt 5 Bieter ein Angebot abgegeben.
Gem. der Leistungsbeschreibung sollte der Bieter
mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erhalten.
Die Auswertung der Angebote ergab, dass das
wirtschaftlichste Angebot bei 75.029,50 liegt und alle Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis der öffentlichen
Ausschreibung erfüllt.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma
Handelshof GmbH Bismark abgegeben. Die Firma wurde am 02.11.2023 gem. § 19
TVerG LSA darüber vorab informiert, das Angebot durch die Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) anzunehmen.
Die unterlegenen Bieter Scheidel Landtechnik
GmbH und Co. KG, Agravis Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH, Rahmsdorf
GmbH und Landtechnik GbR wurden am 02.11.2023 gem. § 19 Abs. 1 TVerG LSA
darüber vorab informiert, dass die Auftragsvergabe an die Firma Handelshof GmbH
Bismark erfolgen soll und dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden.
Um die in der Unterschwellenvergabeordnung und
die im Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt festgesetzten Fristen
einzuhalten entscheidet die Bürgermeisterin die Lieferleistung zu beauftragen.
Eine weitere Verzögerung hätte evtl. zur Folge, dass die Angebote ihre
Bindungsfrist verlieren und eine erneute öffentliche Ausschreibung zu erfolgen
hat. Gerade im Hinblick auf die ständig steigenden Preise bei Lieferleistungen
in diesem Marktsegment, könnte es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem
preislich höheren Angebot kommen. Um diesen finanziellen Schaden abzuwenden,
ist die Entscheidung gem. § 65 Abs. 4
Kommunalverfassungsgesetz KVG-LSA durch die Bürgermeisterin zu treffen.
Die finanziellen Mittel für die überplanmäßige
Ausgabe erfolgt durch das unten angeführte Aufwandskonto.
Aus dem Produkt
Fahrzeughaltung/Technik/Arbeitsförderung (1119500) und hier aus dem
Aufwandskonto Unterhaltung der Gemeindetechnik
in Höhe von 5029,50 €.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Anlagen:
Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-,
Sozial- u. Familienangelegenheiten:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-,
Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beschlussempfehlung - Hauptausschuss:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beschluss:
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein |
Die für die im
Betreff genannten Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von: Euro stehen im Haushaltsplan 2010 Unter der Haushaltsstelle ____________
zur Verfügung Nicht zur Verfügung |