Betreff
Information über eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 65 (4) KVG LSA
Vorlage
MV 14/2023
Art
Mitteilungsvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

 

                                    Die Bürgermeisterin

 

 

Bismark, 13.11.2023

 

 

Eilentscheidung der Bürgermeisterin
§ 65 Abs. 4 i.V.m. § 45 Abs. 2 Pkt. 16 KVG LSA

Entsprechend Hauptsatzung der EHG Stadt Bismark § 6 Abs. 3 Pkt. 6 – Zuständigkeit des Stadtrates

 

 

Ich entscheide,
über die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.029,50 € für die Lieferleistung „Beschaffung Traktor mit Frontlader“ für die Stützpunkte Bismark und Kläden der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).

 

Begründung:

Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Beschaffung eines Traktors mit Frontlader für den grünen Bereich geplant gewesen. Der Traktor soll hier die Gemeindearbeiter bei Ihren anfallenden Arbeiten unterstützen und ist Ersatz für ein bereits ausgesondertes Fahrzeug (Belarus).

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 sind für die Technikbeschaffung der Stützpunkte Bismark und Kläden im Haushaltsjahr 76.500,00 € geplant. Davon wurden bisher   7.600,00 € für die Beschaffung von Geräten für die Gemeindearbeiter eingesetzt. 

Gem. der Unterschwellenvergabeordnung in Verbindung mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt ist die Lieferung des Traktors mit Frontlader öffentlich auszuschreiben gewesen. Die dafür nötigen Unterlagen (Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis) wurden am 26.09.2023 bekannt gemacht. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 12.10.2023 haben insgesamt 5 Bieter ein Angebot abgegeben.

Gem. der Leistungsbeschreibung sollte der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erhalten.

Die Auswertung der Angebote ergab, dass das wirtschaftlichste Angebot bei 75.029,50 liegt und alle Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis der öffentlichen Ausschreibung erfüllt.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Handelshof GmbH Bismark abgegeben. Die Firma wurde am 02.11.2023 gem. § 19 TVerG LSA darüber vorab informiert, das Angebot durch die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) anzunehmen.

 

 

Die unterlegenen Bieter Scheidel Landtechnik GmbH und Co. KG, Agravis Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH, Rahmsdorf GmbH und Landtechnik GbR wurden am 02.11.2023 gem. § 19 Abs. 1 TVerG LSA darüber vorab informiert, dass die Auftragsvergabe an die Firma Handelshof GmbH Bismark erfolgen soll und dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden.

Um die in der Unterschwellenvergabeordnung und die im Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt festgesetzten Fristen einzuhalten entscheidet die Bürgermeisterin die Lieferleistung zu beauftragen. Eine weitere Verzögerung hätte evtl. zur Folge, dass die Angebote ihre Bindungsfrist verlieren und eine erneute öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat. Gerade im Hinblick auf die ständig steigenden Preise bei Lieferleistungen in diesem Marktsegment, könnte es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem preislich höheren Angebot kommen. Um diesen finanziellen Schaden abzuwenden, ist die Entscheidung gem.  § 65 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz KVG-LSA durch die Bürgermeisterin zu treffen.

Die finanziellen Mittel für die überplanmäßige Ausgabe erfolgt durch das unten angeführte Aufwandskonto.

 

 

Aus dem Produkt Fahrzeughaltung/Technik/Arbeitsförderung (1119500) und hier aus dem

Aufwandskonto Unterhaltung der Gemeindetechnik in Höhe von 5029,50 €.  

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz
Bürgermeisterin

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


Anlagen:

 

Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u. Familienangelegenheiten:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beschlussempfehlung - Hauptausschuss:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

 


Beschluss:

 


Finanzielle Auswirkungen    

 

  Ja

 

 Nein

Die für die im Betreff genannten Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel  in Höhe von:              Euro stehen im Haushaltsplan 2010

            Unter der Haushaltsstelle ____________ zur Verfügung

            Nicht zur Verfügung