Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt
Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung
die Zuwendung des Fördervereines der Grundschule und der Kindertagesstätte
Schinne e.V.
in Höhe von 1.449,40 EUR
für den Erwerb einer Musikanlage anzunehmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen:
Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u.
Familienangelegenheiten:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u.
Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Begründung:
Finanzielle
Auswirkungen |