Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 110/2023 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung

 

die Zuwendung des Fördervereines der Grundschule und der Kindertagesstätte Schinne e.V.

in Höhe von 1.449,40 EUR

 

für den Erwerb einer Musikanlage anzunehmen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen:

 

Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u. Familienangelegenheiten:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

 

 


Begründung:

 


Finanzielle Auswirkungen