Betreff
Aktualisierung der Anlage 2 "Feuerwehrfahrzeuge" der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Vorlage
BV 448/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, die als Anlage beiliegende Aktualisierung der Anlage 2 „Feuerwehrfahrzeuge“ der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan.

 

Begründung

Am 17.06.2020 hat der Stadtrat die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschlossen (BV 113/2020). Bestanteil dieses Beschlusses ist die Anlage 2 Feuerwehrfahrzeuge. Die Anlage 2 wurde bereits durch den Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2021 einmal aktualisiert. Mit dieser Beschlussvorlage, soll die Anlage 2 „Feuerwehrfahrzeuge in folgenden Punkten erneut aktualisiert werden:

 

·         Aktualisierung der Bestandsübersicht und der Übersicht nach Baujahr und Nutzungsdauer

 

·         Anpassung der Beschaffungsplanung an Fördermittelzusagen für das Jahr 2026

Für das Jahr 2026 konnten Fördermittel, im Rahmen der Zentralen Beschaffung des Landes Sachsen-Anhalt, für zwei Fahrzeuge akquiriert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehren Berkau/Wartenberg und Biesenthal. Das Bestandsfahrzeug der Ortsfeuerwehr Berkau/Wartenberg ist ein TSF-W (Bj. 1994) und das Bestandsfahrzeug der Ortsfeuerwehr Biesenthal ist ein LF 8 (Bj. 1984). Da beide Fördermittelanträge Erfolg hatten, entfällt die geplante Beschaffung eines Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Biesenthal im Jahr 2031.

 

·         Anpassung an die Fahrzeugförderung im Rahmen der Zentralen Beschaffung 2027

Mit Erlass vom 02.02.2024 teilte das Innenministerium mit, dass im Jahr 2027 u.a. der Fahrzeugtyp „Tanklöschfahrzeug 4.000“ (TLF 4000) gefördert wird. Dieser Fahrzeugtyp entsprich dem Bedarf der Ortsfeuerwehr Bismark. Die aktuelle Fassung der Bedarfsplanung enthält ein TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Bismark im Jahr 2025. Für diesen Fahrzeugtyp konnte kein Fördermittelantrag gestellt werden, da im Jahr 2025 keine TLF 3000 gefördert wurden. Antragsvoraussetzung für das Jahr 2027 ist u.a., dass in der Risikoanalyse/Brandschutzbedarfsplan der Bedarf für die Jahre 2026 – 2028 festgestellt ist. Somit erfolgt die Fortschreibung in der Form, dass die Beschaffung als TLF 4000 in das Jahr 2027 aufgenommen wird, da der Bedarf weiterhin besteht.

 

Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr wurde in der Anlage 2 der Risikoanalyse mit Stand 02/2024 aktualisiert. Bereits umgesetzte Beschaffungen wurden aus der Planung entfernt. Bis auf die vorgenannten Aktualisierungen und Verschiebungen in der zeitlichen Abfolge der Beschaffungen, entspricht der Bedarf der beschlossenen Risikoanalyse. Die aktualisierte Anlage entspricht der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2024. Der Eigenanteil für das Tanklöschfahrzeug wurde mit der mittelfristigen Investitionsplanung im Jahr 2025 gestrichen und im Jahr 2027 aufgenommen.

 

Die aktualisierte Anlage wurde der Fach- und Rechtsaufsicht vorab zur Kenntnis gegeben. Die grundsätzlichen Aussagen und Feststellungen der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (BV 113/2020) bleiben bestehen.

 

Der Antrag zur Zentralen Beschaffung des Jahres 2027 ist bis zum 31.03.2024 beim Landkreis Stendal einzureichen. Der Landkreis legt den Antrag bis zum 30.04.2024 dem Landesverwaltungsamt vor. Somit kann die aktualisierte Anlage der Risikoanalyse dem LVWA nachgereicht werden.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.