Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Gordon Adler zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Käthen zu berufen
und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten
für die Zeit vom 11.04.2024 bis 10.04.2030.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Der
Kamerad Gordon Adler wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Käthen
auf
der Mitgliederversammlung am 09.02.2024 für die Ausübung der Funktion
„Ortswehrleiter“ vorgeschlagen. Von 12 anwesenden Kameraden erhielt er 10
Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Kam.
Gordon Adler erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion.
Die
Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist
erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt
Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |