Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Frank Grenda zum Stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Berkau-Wartenberg zu berufen und
ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für
die Zeit vom 11.04.2024 – 10.04.2030.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Frank Grenda wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr
Berkau-Wartenberg bei der Vorschlagswahl am 24.02.2024 für die Ausübung der
Funktion des „Stellvertreter des Ortswehrleiters“ vorgeschlagen. Von 21
anwesenden Kameraden erhielt er 16 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt,
diese Funktion zu übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |