Betreff
Leitgedanken der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für die Genehmigung des Baus von Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung
Vorlage
BV 462/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Beschlusstext:

  1. Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt die Leitgedanken der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für die Genehmigung des Baus von Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung.

  2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Anträge, welche die Punkte 7.1 bis 7.4 (Bodenwert / 200 m zur Wohnbebauung / Größe 20 ha/Abstände zwischen den Anlagen) der Leitgedanken nicht erfüllen, in eigener Zuständigkeit abzulehnen.

  3. Gleichzeitig treten die Leitgedanken Beschlussfassung vom 24.11.2021 mit 1. Änderung vom 23.11.2022 außer Kraft.

 

Begründung:
Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) hat am 24.11.2021 den Beschluss zu den Leitgedanken für die Genehmigung des Baus von Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung beschlossen. Am 23.11.2022 erfolgte eine erste Änderung.
Die Geltungsdauer wurde im Punkt 5 auf maximal 3 Jahre festgelegt.
Im Vorwort wurde im Absatz 6 festgeschrieben, dass eine Anpassung an technische Neuheiten sowie gesetzliche Regelungen jederzeit möglich ist.

Die Änderung des Baugesetzbuches zu privilegierten Bauvorhaben sowie die praktische Anwendung macht eine Erweiterung und Neuaufstellung der Leitgedanken, im Rahmen der Bauleitplanung notwendig.

In die neuen Leitgedanken wird neu festgeschrieben, welche Flächen im Sinne des § 35 (1) Nr. 8b Baugesetzbuch unter privilegierte Flächen fallen.

Des Weiteren wird eine Festlegung zu Vorranggebieten für PV-Anlagen festgeschrieben.  

In den Leitgedanken wird eine klare Aussage zu AGRI – PV-Anlagen getroffen.

Die Kriterien für die Bewertung der Anträge zum Bau von PV-Anlagen werden neu Nummeriert, so dass eine Rangfolge festgelegt wird.

Auf Grund der hohen Anzahl von Anträgen, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, Anträge, welche die Punkte 7.1 bis 7.4 (Bodenwert / 200 m zur Wohnbebauung / Größe 20 ha/Abstände zwischen den Anlagen) der Leitgedanken nicht erfüllen, eigenständig abzulehnen.

 

Anlage:
Leitgedanken

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.