Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Beschlusstext:
- Der
Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) beschließt die Leitgedanken der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für die Genehmigung des Baus von Photovoltaikanlagen und
Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung.
- Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, Anträge, welche die Punkte 7.1 bis 7.4 (Bodenwert
/ 200 m zur Wohnbebauung / Größe 20 ha/Abstände zwischen den Anlagen) der
Leitgedanken nicht erfüllen, in eigener Zuständigkeit abzulehnen.
- Gleichzeitig treten die Leitgedanken
Beschlussfassung vom 24.11.2021 mit 1. Änderung vom 23.11.2022 außer
Kraft.
Begründung:
Der Stadtrat der EHG Stadt Bismark (Altmark) hat am 24.11.2021 den Beschluss zu
den Leitgedanken für die Genehmigung des Baus von Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der
Bauleitplanung beschlossen. Am 23.11.2022 erfolgte eine erste Änderung.
Die Geltungsdauer wurde im Punkt 5 auf maximal 3 Jahre festgelegt.
Im Vorwort wurde im Absatz 6 festgeschrieben, dass eine Anpassung an technische
Neuheiten sowie gesetzliche Regelungen jederzeit möglich ist.
Die Änderung des Baugesetzbuches zu
privilegierten Bauvorhaben sowie die praktische Anwendung macht eine
Erweiterung und Neuaufstellung der Leitgedanken, im Rahmen der Bauleitplanung
notwendig.
In die neuen Leitgedanken wird neu
festgeschrieben, welche Flächen im Sinne des § 35 (1) Nr. 8b Baugesetzbuch
unter privilegierte Flächen fallen.
Des Weiteren wird eine Festlegung zu
Vorranggebieten für PV-Anlagen festgeschrieben.
In den Leitgedanken wird eine klare Aussage zu
AGRI – PV-Anlagen getroffen.
Die Kriterien für die Bewertung der Anträge
zum Bau von PV-Anlagen werden neu Nummeriert, so dass eine Rangfolge festgelegt
wird.
Auf Grund der hohen Anzahl von Anträgen, wird die Bürgermeisterin
ermächtigt, Anträge, welche die Punkte 7.1 bis 7.4 (Bodenwert / 200 m zur Wohnbebauung
/ Größe 20 ha/Abstände zwischen den Anlagen) der Leitgedanken nicht erfüllen,
eigenständig abzulehnen.
Anlage:
Leitgedanken
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |