Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
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die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die 1.
Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) – Ortschaft Badingen, Ortsteil Badingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S)
Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.
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Die während der öffentlichen Auslegung vom 27.11.2023
bis zum 29.12.2023 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
abgewogen.
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Die ausführliche Abwägungstabelle vom 19. April 2024
ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Die im Rahmen des Verfahrens für die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Badingen, Ortsteil Badingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S)
Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO eingegangenen Anregungen,
Hinweise und Stellungnahmen wurden in Form der vorliegenden Abwägungstabelle
vom 19. April 2024 in der Verwaltung vorberaten und abgestimmt.
Ergänzungen, Redaktionelle Änderungen und
Handlungserfordernisse entsprechend der Abwägungstabelle werden in die
Endfassung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eingearbeitet.
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Änderungsbeschluss des TFNP (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
29.06.2022 |
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2. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes |
27.09.2023 |
3. |
Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2 S. 4, § 1 Abs. 7
BauGB) |
29.05.2024 |
4. |
Feststellungsbeschluss |
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Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschlag
vom 19.04.2024
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |