Betreff
Feststellungsbeschluss für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Badingen, Ortsteil Badingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
Vorlage
BV 464/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

 

-       die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Badingen, Ortsteil Badingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

-       Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes dem Landkreis Stendal als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Nach Erteilung der Genehmigung ist diese dann nach § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Badingen, Ortsteil Badingen zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) Solarenergienutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO wurde mit dem Beschluss des Stadtrates vom 29.06.2022 eingeleitet. Die vorliegende Fassung wird durch das Abwägungsergebnis ergänzt und ist das Ergebnis aus der Behörden- und Trägerbeteiligung sowie Offenlegung des Entwurfes in der Zeit vom 27.11.2023 bis zum 29.12.2023.

Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen. Die Ergänzungen, redaktionellen Änderungen und Handlungserfor-dernisse werden berücksichtigt und finden Eingang in das Planverfahren.

Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss des Stadtrates soll die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes zur Genehmigung eingereicht werden.

Die 1. Änderung des TFNP bedarf nach § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, hier der Landkreis Stendal.

Nach der Genehmigung ist die 1. Änderung des TFNP ortsüblich bekannt zu machen, erst damit wird dieser gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

 

Verfahrensablauf/Verfahrensstand:

1.

Änderungsbeschluss des TFNP (§ 2 Abs. 1 BauGB)

29.06.2022

2.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes

29.11.2023

3.

Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2 S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB)

29.05.2024

4.

Feststellungsbeschluss

29.05.2024

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Anlagenverzeichnis:

Planzeichnung und Begründung (Feststellungsfassung)

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.