Betreff
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Beesewege: AGRI-Photovoltaik Lindecke“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege
Vorlage
BV 470/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

-       die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Beesewege: AGRI-Photovoltaik Lindecke“ gemäß § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.

 

-       Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma SUNfarming Projekt GmbH, Zum Wasserwerk 11, 15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

 

-       Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) einschließlich Durchführungsvertrag (§12 BauGB) mit der Firma SUNfarming Projekt GmbH, Zum Wasserwerk 11, 15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

Ein privater Investor, die Firma SUNfarming Projekt GmbH, Zum Wasserwerk 11, 15537 Erkner hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in der Anlage dargestellte Gebiet gestellt. Der Investor beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage (AGRI-PV-Anlage) auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkungen Beesewege und Grünenwulsch. PV-Freiflächenanlagen sind als bauliche Anlagen im Außenbereich nicht zulässig (§ 35 Abs.1 Nr.8 BauGB).

Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.

Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Verfahrensablauf/Verfahrensstand:

1.

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)

29.05.2024

2.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes

 

3.

Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2 S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB)

 

4.

Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 BauGB)

 

5.

Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

 

 

Bemerkung:

Das Projekt wurde durch die Investoren in der Bauausschusssitzung am 12.09.2023 ausführlich vorgestellt. Weiterführende Informationen zum Projekt wurden in der Stadtratssitzung am 27.09.2023 gegeben. Die ausführliche Projektpräsentation ist Bestandteil des Protokolls der Stadtratssitzung vom 27.09.2023.

Im Fall eines positiven Aufstellungsbeschlusses erfolgt die Aufstellung im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege (Stand: 23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994). Dieser Beschluss zur 2. Änderung des TFNP ist dann in einer nachfolgenden Stadtratssitzung im September 2024 zu fassen. Dazu sind weitere Unterlagen einzureichen.

 

Anlagenverzeichnis:

Antrag des Vorhabenträgers mit Kostenübernahmeerklärung

Vollmacht

Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches und Übersichtskarte

Karte Bewirtschaftungskonzept

Abgleich mit den Leitgedanken zu PV-Anlagen (Stand: 1. Änderung) - EHG

Berechnung der Bodenpunkte - EHG

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.