Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
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die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Beesewege: AGRI-Photovoltaik Lindecke“ gemäß § 12 BauGB für ein
Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
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Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen
B-Plans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) und der Firma SUNfarming Projekt GmbH, Zum Wasserwerk 11,
15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
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Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) einschließlich
Durchführungsvertrag (§12 BauGB) mit der Firma SUNfarming Projekt GmbH, Zum
Wasserwerk 11, 15537 Erkner abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Ein privater Investor, die Firma SUNfarming
Projekt GmbH, Zum Wasserwerk 11, 15537 Erkner hat einen Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in der Anlage dargestellte
Gebiet gestellt. Der Investor beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer
Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage (AGRI-PV-Anlage) auf diesen
landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkungen Beesewege und
Grünenwulsch. PV-Freiflächenanlagen sind als bauliche Anlagen im Außenbereich
nicht zulässig (§ 35 Abs.1 Nr.8 BauGB).
Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug)
aufgestellt.
Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff BauGB
ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff BauGB
um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die
städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem
Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
29.05.2024 |
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2. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des
Planentwurfes |
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3. |
Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2
S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB) |
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4. |
Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12
Abs. 1 BauGB) |
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5. |
Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) |
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Bemerkung:
Das Projekt wurde durch die Investoren in der
Bauausschusssitzung am 12.09.2023 ausführlich vorgestellt. Weiterführende
Informationen zum Projekt wurden in der Stadtratssitzung am 27.09.2023 gegeben.
Die ausführliche Projektpräsentation ist Bestandteil des Protokolls der
Stadtratssitzung vom 27.09.2023.
Im Fall eines positiven Aufstellungsbeschlusses erfolgt die Aufstellung im
Parallelverfahren zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Hohenwulsch, Ortsteil Beesewege (Stand: 23.02.1994,
genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994). Dieser Beschluss
zur 2. Änderung des TFNP ist dann in einer nachfolgenden Stadtratssitzung im
September 2024 zu fassen. Dazu sind weitere Unterlagen einzureichen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Vorhabenträgers mit
Kostenübernahmeerklärung
Vollmacht
Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches und Übersichtskarte
Karte Bewirtschaftungskonzept
Abgleich mit den Leitgedanken zu PV-Anlagen (Stand: 1.
Änderung) - EHG
Berechnung der Bodenpunkte - EHG
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Empfehlung der Verwaltung:
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |