Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf der Grundlage des § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GvBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 - den Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Stadt Bismark (Altmark) zu bestätigen
und der Bürgermeisterin für das Jahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Finanzielle Auswirkungen: /
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen:
- Jahresabschluss
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2015
- Bericht zum
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
- Stellungnahme zum
Jahresabschluss zum 31.12.2015
______________________________________________________________________
Beratungsergebnis –
Hauptausschuss:
Ja: ………
Nein: ………. Enthaltungen:
……
|