Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den Kameraden Fabian Hennicke zum Stellvertretenden Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Berkau zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 18.06.2020 –
17.06.2026.
Annegret
Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001
(GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des
Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Fabian Hennicke wurde von den
Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Berkau auf der Mitgliederversammlung am
14.02.2020 für die Ausübung der Funktion des „Stellv. Ortswehrleiters“ vorgeschlagen. Von 20 anwesenden Kameraden
erhielt er 20 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu
übernehmen und erfüllt die
erforderlichen Voraussetzungen.
Die
Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist
erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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