Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 022/2020 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

auf der Grundlage des § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung

 

die Zuwendung der Kreissparkasse Stendal

in Höhe von 1.000,00 EUR

 

anzunehmen. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Beleuchtung des Kirchturmes in der Ortschaft Büste.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen:

 

Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u. Familienangelegenheiten:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

 

 


Begründung: Gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) obliegt die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dem Hauptausschuss, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 EUR und 5.000,00 EUR liegt.

 

Die Ortschaft Büste beabsichtigt, den Kirchturm in Büste zu beleuchten. Die Kosten des Projektes werden aus Spenden finanziert. Eine finanzielle Beteiligung der Einheitsgemeinde erfolgt nicht.

 


Finanzielle Auswirkungen