Betreff
Berufung und Vereidigung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kremkau
Vorlage
BV 129/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Konrad Weber zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kremkau zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 24.09.2020 – 23.09.2026.

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Kamerad Konrad Weber wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kremkau

auf der Mitgliederversammlung am 27.07.2020 für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 11 anwesenden Kameraden erhielt er 10 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin  zu übernehmen und erfüllt  die erforderlichen Voraussetzungen.

 

 

 

 

 


 

 


 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: /

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.