Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den Kameraden Konrad Weber zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kremkau zu
berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten
für die Zeit vom 24.09.2020 – 23.09.2026.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Konrad Weber wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kremkau
auf
der Mitgliederversammlung am 27.07.2020 für die Ausübung der Funktion des
„Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 11 anwesenden Kameraden erhielt er
10 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin zu übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |