Betreff
Finanzierung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums (JFZ) in Bismark
Zuschuss an den Internationalen Bund Mitte gGmbH für das Jahr 2021
Vorlage
BV 134/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

dem Internationalen Bund Mitte gGmbH  (IB) für die Personal-, Betriebs- und Sachkosten im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von  29.589,86 Euro zu gewähren.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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 Begründung

 

Bis zum Jahr 2014 erfolgte die Finanzierung der Zuwendung an den damaligen Betreiber-Verein aus den Mitteln der Ortschaft Bismark gem. § 8 Abs. 5 Gebietsänderungsvertrag.

 

Im Jahr 2015 hat sich der Stadtrat für eine Zuwendung ausgesprochen unter der Bedingung, dass sich der Ortschaftsrat Bismark mit mindestens 10% der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel aus den Mitteln der Ortschaft beteiligt.

 

Seit dem Jahr 2020 hat der IB den Betrieb des JFZ übernommen. Hierzu wurde ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Bismark (Altmark) und dem IB geschlossen. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Zuweisungen aus der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Jugendschutz vom 01.01.2017 und einem Defizitzuschuss der Stadt Bismark (Altmark).

 

Aus der o.g. Förderrichtlinie stehen zur Finanzierung der Personalkosten 14.760,00 Euro und zur Deckung der Betriebs- und Sachkosten 6.000,00 Euro zur Verfügung. Diese Zuweisungen werden im Rahmen eines Zuwendungsvertrages vom Landkreis Stendal an die Stadt Bismark (Altmark) zur Weiterleitung an den IB ausgezahlt.

 

Der IB ist vertraglich verpflichtet, einen Finanzierungsplan für das Folgejahr aufzustellen. Für das Jahr 2021 ergibt sich, unter Berücksichtigung der o.g. Zuweisungen, ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 29.589,86 Euro. Dies entspricht dem Zuschussbedarf des Jahres 2019 (29.500,00 Euro).

 

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates aus dem Jahre 2015, wurde mit der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Bismark die Beteiligung aus Ortschaftsmitteln i. H. v. 10 % abgestimmt. Die Ortschaft hält im Ergebnis an der Beteiligung fest und erhält diesen Beschluss im Rahmen der Anhörung zur Zustimmung.

 

Finanzielle Auswirkung

 

Im Ergebnis dieser Beschlussfassung und der bestehenden Verträge mit dem Landkreis Stendal sowie dem IB, werden in den Haushaltentwurf der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) für das Jahr 2021 folgende Beträge im Produkt 3661201 (Jugendfreizeitzentrum Bismark) eingestellt:

 

Einnahmen:         20.760,00 Euro Zuweisungen Landkreis Stendal

 

Ausgaben:            20.760,00 Euro   Auszahlung Zuweisungen an den IB

                               29.589,86 Euro   Zuschuss Stadt Bismark an den IB

                                                                              davon 2.958,99 Euro (10 %) Ortschaft Bismark

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen: