Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Bismark (Altmark) für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
BV 147/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung –

 

beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark)  die dem Beschluss beiliegende

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.