Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Bismark (Altmark) für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
BV 147/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) in der jeweils gültigen
Fassung –
beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) die dem Beschluss beiliegende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |