Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
dass sich die die Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) für die Bildung einer LEADER-Region Mittlere Altmark
ausspricht und mit den anderen Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden sowie
Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden
des LEADER-Gebietes am Landeswettbewerb zur Auswahl der künftigen
LEADER-Förderregionen im Land Sachsen-Anhalt beteiligt.
Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt die notwendigen Verhandlungen zu führen und
Erklärungen abzugeben.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Das Gebiet der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) gehört seit nahezu 20 Jahren
zur LEADER-Förderregion Mittlere Altmark. In diesem Zeitraum wurden in der
Region, die weite Teile des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises
Stendal umfasst, über 250 Projekte in Kommunen, Vereinen, Kirchen und bei
Privaten durchgeführt und mit über 15 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen
Union im Rahmen des LEADER-Prozesses gefördert.
In Vorbereitung auf die neue
EU-Förderperiode 2021-2027 haben einige Gebietskörperschaften im Altmarkkreis
Salzwedel beschlossen, eine eigene LEADER-Aktionsgruppe zu bilden und sich in
dieser Konstellation eigenständig am LEADER-Landeswettbewerb (angekündigt für
Sommer 2021) zu beteiligen. Damit kann die bisherige Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Mittlere Altmark in der kommenden Förderperiode nicht weiterbestehen.
Die Landesregierung plant, die
LEADER-Förderung im Zeitraum 2021-2027 mit über 180 Mio. Euro EU-Mitteln
auszustatten (zurzeit: rund 132 Mio. Euro). Gleichzeitig soll der Großteil von
Förderprogrammen für den ländlichen Raum, der mit Mitteln der Europäischen
Union unterstützt wird, ausschließlich über den LEADER-Prozess gesteuert
werden.
Vor diesem Hintergrund haben sich die
Einheitsgemeinden Stadt Bismark (Altmark), Stadt Kalbe (Milde), Hansestadt
Osterburg (Altmark) sowie die Verbandsgemeinden Arneburg-Goldbeck und Seehausen
(Altmark) dafür ausgesprochen, eine eigene LEADER-Region (mit der Bezeichnung
(Arbeitstitel): „Mittlere Altmark“ zu formieren. Voraussetzung für die
erfolgreiche Bildung einer dafür erforderlichen Lokalen Aktionsgruppe ist das
positive Votum der Stadträte und der Verbandsgemeinderäte.
Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, dass die Aktionsgruppen eine
juristische Form (z. B. eingetragener Verein) vorweisen müssen.
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |