Betreff
Berufung und Vereidigung des Stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Hohenwulsch
Vorlage
BV 167/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Steve Gust zum Stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Hohenwulsch zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 25.03.2021 – 24.03.2023.

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Der Kamerad Steve Gust wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Hohenwulsch

bei der Vorschlagswahl am 05.03.2021 für die Ausübung der Funktion des „Stellvertretenden Ortswehrleiters“  vorgeschlagen und erhielt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Kamerad Gust erfüllt zurzeit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion. Für die fehlende Qualifikation „Leiter einer Feuerwehr“ steht zurzeit kein Lehrgangsplatz zur Verfügung. Er wird nach erfolgreicher Anmeldung den Lehrgang besuchen. Somit erfolgt die Berufung unter Vorbehalt nach Fw.DV 2 für 2 Jahre.

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Stellvertretenden Ortswehrleiter für die Dauer von 2 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.