Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Steve Gust zum Stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Hohenwulsch zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 25.03.2021 –
24.03.2023.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Der
Kamerad Steve Gust wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Hohenwulsch
bei
der Vorschlagswahl am 05.03.2021 für die Ausübung der Funktion des
„Stellvertretenden Ortswehrleiters“
vorgeschlagen und erhielt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er hat
seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Kamerad
Gust erfüllt zurzeit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion.
Für die fehlende Qualifikation „Leiter einer Feuerwehr“ steht zurzeit kein
Lehrgangsplatz zur Verfügung. Er wird nach erfolgreicher Anmeldung den Lehrgang
besuchen. Somit erfolgt die Berufung unter Vorbehalt nach Fw.DV 2 für 2 Jahre.
Die
Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist
erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Stellvertretenden Ortswehrleiter für die Dauer von
2 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der
Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage
zuzustimmen. |