Betreff
Annahme einer Sachzuwendung
Vorlage
BV 049/2021 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

auf der Grundlage des § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung

 

die Sachzuwendung des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr Bismark e.V.

-       Nebellöschsystem -

mit einem Wert in Höhe von 2.105,87 EUR

 

anzunehmen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Anlagen:

 

Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- u. Familienangelegenheiten:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

Beratungsergebnis - Ausschuss für Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:

Ja: …………            Nein: …………                 Enthaltung: …………

 

 

 


Begründung:

Gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA i.V.m. § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) obliegt die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dem Hauptausschuss, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 EUR und 5.000,00 EUR liegt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen