Betreff
Berufung und Vereidigung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Späningen
Vorlage
BV 181/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Zuarbeit zur Beschlussfassung/Berufung am 26.05.2021

 

Berufung Kamerad Lars Schulze Ortswehrleiter OFW Späningen

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Lars Schulze zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Späningen zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 27.05.2021 – 26.05.2027.

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Der Kamerad Lars Schulze wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Späningen

für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 10   anwesenden Kameraden erhielt er 10   Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin  zu übernehmen und erfüllt  die erforderlichen Voraussetzungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.