Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Zuarbeit
zur Beschlussfassung/Berufung am 23.06.2021
Berufung Kamerad Christian Stach
Stellv. Ortswehrleiter OFW Bismark
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Christian Stach zum Stellvertretenden Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Bismark zu berufen und
ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten
für die Zeit vom 24.06.2021 – 23.06.2027.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Der
Kamerad Christian Stach wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bismark
bei
der Vorschlagswahl am16.04.2021 für die Ausübung der Funktion des
„Ortswehrleiters“ erneut vorgeschlagen. Von 35 anwesenden Kameraden erhielt er
34 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion weiterhin zu übernehmen und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |