Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am 15.09.2021 die 2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung vom 21.11.2018
Die Satzung ist als
Anlage beigefügt und Bestand der Beschlussfassung.
Begründung:
Mit der 2.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 21.11.2018 sollen zwei Paragrafen der
Hauptsatzung geändert bzw. angepasst werden.
1.
Zuständigkeit
der Bürgermeisterin
Im Rahmen der Prüfung der
Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit für die
Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten in der
Entgeltgruppe 7 nicht geregelt ist und die Entgeltgruppe S 11 die Zuständigkeit
doppelt in der Hauptsatzung festgeschrieben ist.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen
- die Zuständigkeit für die EG 7 der Bürgermeisterin zuzuordnen und
- die Zuständigkeit für die EG S 11 beim Hauptausschuss zu belassen und bei der
Bürgermeisterin zu streichen.
2.
Änderung
Standort Bekanntmachungstafel
Der Ortschaftrat der Ortschaft Hohenwulsch hat den Antrag gestellt, den
Standort der Bekanntmachungstafel im Ortsteil Friedrichshof zu verändern. Der
gegenwärtige Standort befindet sich an einer Scheunenwand. Die Sicht zur
Bekanntmachungstafel wird regelmäßig durch das offenstehende Tor verdeckt.
Der Ortschaftrat hat als neuen Standort den Containerplatz im Ortsteil
vorgeschlagen. Der Grund und Boden befindet sich im Eigentum der EHG Stadt
Bismark (Altmark).
Die Aufstellung einer
neuen Bekanntmachungstafel umfasst Kosten von ca. 500 €.
Die Verwaltung stimmt der Vorlage zu.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |