Betreff
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 21.11.2018
Vorlage
BV 195/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am 15.09.2021 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 21.11.2018

Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestand der Beschlussfassung.

 

Begründung:

Mit der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 21.11.2018 sollen zwei Paragrafen der Hauptsatzung geändert bzw. angepasst werden.

1.    Zuständigkeit der Bürgermeisterin

Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 7 nicht geregelt ist und die Entgeltgruppe S 11 die Zuständigkeit doppelt in der Hauptsatzung festgeschrieben ist.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen
- die Zuständigkeit für die EG 7 der Bürgermeisterin zuzuordnen und
- die Zuständigkeit für die EG S 11 beim Hauptausschuss zu belassen und bei der Bürgermeisterin zu streichen.

 

2.    Änderung Standort Bekanntmachungstafel
Der Ortschaftrat der Ortschaft Hohenwulsch hat den Antrag gestellt, den Standort der Bekanntmachungstafel im Ortsteil Friedrichshof zu verändern. Der gegenwärtige Standort befindet sich an einer Scheunenwand. Die Sicht zur Bekanntmachungstafel wird regelmäßig durch das offenstehende Tor verdeckt.
Der Ortschaftrat hat als neuen Standort den Containerplatz im Ortsteil vorgeschlagen. Der Grund und Boden befindet sich im Eigentum der EHG Stadt Bismark (Altmark).

Die Aufstellung einer neuen Bekanntmachungstafel umfasst Kosten von ca. 500 €.

 

Die Verwaltung stimmt der Vorlage zu.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.