Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters – Entschädigungssatzung – vom 04.03.2020
Vorlage
BV 196/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am 15.09.2021 die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 04.03.2020

Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestand der Beschlussfassung.

 

Begründung:

Mit der 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 04.03.2020 soll 1 Paragraf der Entschädigungssatzung geändert bzw. angepasst werden.

1.    Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte

Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass die monatliche Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte entsprechend § 5 Abs. 2 der Entschädigungssatzung vierteljährlich abgerechnet werden.

Entsprechend § 4 Abs. 2 der Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 19.05.2019 ist die Aufwandsentschädigung, soweit diese in Form einer monatlichen Pauschale gewährt wird, am ersten Tag des Monats im Voraus zu zahlen.

 

Der Verordnungsgeber hat hier die „ist“ Form gewählt, somit besteht kein Ermessen und die Regelung ist in Anwendung zu bringen.

 

 

Die Verwaltung stimmt der Vorlage zu.

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.