Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt auf seiner Sitzung am
15.09.2021 die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 04.03.2020
Die Satzung ist als
Anlage beigefügt und Bestand der Beschlussfassung.
Begründung:
Mit der 1.
Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 04.03.2020 soll 1 Paragraf der
Entschädigungssatzung geändert bzw. angepasst werden.
1.
Aufwandsentschädigung
für Ortschaftsräte
Im Rahmen der Prüfung der
Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass die monatliche Aufwandsentschädigung
für Ortschaftsräte entsprechend § 5 Abs. 2 der Entschädigungssatzung
vierteljährlich abgerechnet werden.
Entsprechend § 4 Abs. 2 der Kommunal-Entschädigungsverordnung vom 19.05.2019
ist die Aufwandsentschädigung, soweit diese in Form einer monatlichen Pauschale
gewährt wird, am ersten Tag des Monats im Voraus zu zahlen.
Der Verordnungsgeber hat
hier die „ist“ Form gewählt, somit besteht kein Ermessen und die Regelung ist
in Anwendung zu bringen.
Die Verwaltung stimmt der Vorlage zu.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |