Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Vorlage
BV 203/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf der Grundlage des § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GvBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal zum Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 - 2020 - den Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadt Bismark (Altmark) zu bestätigen

und der Bürgermeisterin für das Jahr 2016 die Entlastung zu erteilen. 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

Jahresabschluss der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2016

 

 

 


Begründung: Gem. Beschluss des Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) vom 24.03.2021 über die Inanspruchnahme des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2020 „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ erfolgte die Erstellung in verkürzter Form.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.