Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf der Grundlage des § 120
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GvBl. LSA
S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Berichtes des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal zum Ergebnis der Prüfung der
Jahresabschlüsse 2016 - 2020 - den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt
Bismark (Altmark) zu bestätigen
und den Bürgermeisterinnen für das Jahr 2017 die
Entlastung zu erteilen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Jahresabschluss der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2017
Begründung:
Gem. Beschluss des
Stadtrates der Stadt Bismark (Altmark) vom 24.03.2021 über die Inanspruchnahme
des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
vom 15. Oktober 2020 „Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und
Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ erfolgte die Erstellung in verkürzter
Form.
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |