Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2020
Vorlage
BV 207/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf der Grundlage des § 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GvBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal zum Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 - 2020 - den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Bismark (Altmark) zu bestätigen

und der Bürgermeisterin für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen. 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

Jahresabschluss der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2020

Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

- Stellungnahme zum Jahresabschluss zum 31.12.2020

 

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.