Betreff
7. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Milde/Biese" und "Uchte"
Vorlage
BV 208/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf Grund des § 56 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 in der derzeit geltenden Fassung die dem Beschluss beiliegende

 

7. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

______________________________________________________________________

 


Anlagen:

7. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.