Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf Grund des § 56
des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl.
LSA S. 492) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90
des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.
Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1 und
2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13.
Dezember 1996 in der derzeit geltenden Fassung die dem Beschluss beiliegende
7. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
7. Änderungssatzung
der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Milde/Biese“ und „Uchte“
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |