Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt:
- Dem
Antrag von Herrn Bernhard Langels, Landwirtschaftsbetrieb aus Schäplitz
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) stimmt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) zu
und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich
nordwestlich der Ortslage Kläden auf den Flurstücken 147/29 (tlw.), 167
und 168 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Kläden die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ gemäß §
12 Absatz 1 BauGB.
- Ziel des
o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“
gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen
Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von
umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung
der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen
Vorgaben durchgeführt werden.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Begründung/Sachdarstellung:
Mit Antrag
vom 08.11.2021 hat Herr Bernhard Langels, Landwirtschaftsbetrieb aus
Schäplitz
(nachfolgend Vorhabenträger) bei der Stadt Bismark (Altmark) gemäß § 12 Absatz
2 BauGB
beantragt,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Der
Planungsraum
beschränkt
sich auf zwei nahe der Bahnlinie gelegene Teilflächen. Der Vorhabenträger
beabsichtigt für
das in der
Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 8,3 ha die
Errichtung und
den Betrieb
einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem
Solarstrom.
Nach den
derzeitigen Planungen soll die installierte elektrische Leistung bei etwa 6,3
MWp liegen.
Der
Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen
Klimaschutzes
mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung
erneuerbarer
Energien auch
der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des
globalen
Klimawandels bei.
Die Stadt Bismark (Altmark) stimmt diesem
Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen
einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie
zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Stadt
gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines
Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet. Negative
finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB
durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch
die Verwaltung beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und
Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche
Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit
Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Anlagenverzeichnis:
- Antrag des Vorhabenträgers sowie Kostenübernahmeerklärung
- Kartenauszug mit Ausgrenzung des Geltungsbereiches
- Entwurf Belegungsplan
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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Anhörungsergebnis - Ortschaftsrat:
Das
Anhörungsergebnis wird allen Stadträten nach Durchführung der
Ortschaftsratssitzung bekanntgegeben.
Beratungsergebnis - Ausschuss für
Bau-, Wirtschafts-, Tourismus- u. Sportförderung:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
Beratungsergebnis - Hauptausschuss:
Ja: ………… Nein: ………… Enthaltung: …………
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