Betreff
Aufhebung BV 110/2020: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbe-stimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV
Vorlage
BV 227/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) hebt den auf der Stadtratssitzung am 22.04.2020 gefassten Beschluss BV 110/2020 für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark auf.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Der Investor hat mit Schreiben per E-Mail (Eingang: 28.01.2022) erklärt, dass er vom Bauvorhaben aus Rentabilitätsgründen Abstand nehmen möchte. Das Bauleitplanverfahren ist deshalb nicht weiterzuführen, der Änderungsbeschluss ist somit aufzuheben.

Anlagenverzeichnis:

Schreiben des Investors vom 28.01.2022

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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