Betreff
Abwägungsbeschluss des Bebauungsplanes „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB – (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB)
Vorlage
BV 234/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

 

-       die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB).

 

-       Die während der öffentlichen Auslegung vom 08.11.2021 bis zum 10.12.2021 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.

 

-       Die ausführliche Abwägungstabelle vom 12. Januar 2022 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

 


Begründung: