Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
- die Abwägung im Rahmen des Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB).
- Die während der öffentlichen Auslegung vom 08.11.2021 bis zum 10.12.2021 vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewogen.
- Die ausführliche Abwägungstabelle vom 12. Januar 2022 ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
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