Betreff
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB – (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB)
Vorlage
BV 235/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …
- den
Bebauungsplan „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB), bestehend aus Planzeichnung
(Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit der dazugehörigen Begründung nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan „Belkauer Straße“ (nach § 13b BauGB) entsprechend § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
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