Betreff
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB – (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB)
Vorlage
BV 235/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt …

 

-       den Bebauungsplan „Belkauer Straße“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Schernikau nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit der dazugehörigen Begründung nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

-       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Belkauer Straße“ (nach § 13b BauGB) entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

 


Begründung: