Betreff
Aufhebung BV 108/2020: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV
Vorlage
BV 236/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) hebt den auf der Stadtratssitzung am 22.04.2020 gefassten Beschluss BV 108/2020 für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark auf.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Inhalt der ursprünglichen Planungen als Grundlage zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens war die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf dem Standort der ehemaligen Deponiefläche. Im Rahmen der weiteren Planungen und Abstimmungen wurde durch den Netzbetreiber Avacon mitgeteilt, dass der ursprünglich geplante Anschlusspunkt nicht mehr zur Verfügung steht. Der neue Anschlusspunkt liegt mehrere Kilometer von dem geplanten Vorhaben entfernt, so dass der Erschließungsaufwand sehr hoch ist und das Projekt sich so nicht rechnet. Nach intensivem Kontakt des Investors mit dem Netzbetreiber konnte die Avacon einen etwas näher gelegenen Netzverknüpfungspunkt zuweisen, so dass das Vorhaben weiterverfolgt werden sollte. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte nunmehr jedoch die gesamte Grundstücksfläche mit PV-Modulen belegt werden. Dazu wäre es erforderlich, den gesamten Baumbestand auf dem Grundstück zu roden. Zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit des geänderten Projekts fand am 08.11.2021 eine Beratung im Rathaus in Bismark mit dem Investor, den Planern und zuständigen Behörden statt. Im Ergebnis des Gespräches ist festzustellen, dass die Errichtung der PV-Anlage in Bezug auf die Entnahme des Gehölzbestandes als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Der Investor hat daraufhin erklärt, dass er das Vorhaben an diesem Standort nicht weiterverfolgen wird. Das Bauleitplanverfahren ist deshalb nicht weiterzuführen, der Änderungsbeschluss ist somit aufzuheben.

Anlagenverzeichnis:

Protokoll Abstimmungsgespräch vom 08.11.2021

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

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