Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) hebt den auf der Stadtratssitzung am 22.04.2020
gefassten Beschluss BV 108/2020 für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark auf.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Inhalt
der ursprünglichen Planungen als Grundlage zur Durchführung des
Bauleitplanverfahrens war die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlage auf dem Standort der ehemaligen Deponiefläche. Im Rahmen
der weiteren Planungen und Abstimmungen wurde durch den Netzbetreiber Avacon
mitgeteilt, dass der ursprünglich geplante Anschlusspunkt nicht mehr zur
Verfügung steht. Der neue Anschlusspunkt liegt mehrere Kilometer von dem
geplanten Vorhaben entfernt, so dass der Erschließungsaufwand sehr hoch ist und
das Projekt sich so nicht rechnet. Nach intensivem Kontakt des Investors mit
dem Netzbetreiber konnte die Avacon einen etwas näher gelegenen
Netzverknüpfungspunkt zuweisen, so dass das Vorhaben weiterverfolgt werden
sollte. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte nunmehr jedoch die gesamte
Grundstücksfläche mit PV-Modulen belegt werden. Dazu wäre es erforderlich, den
gesamten Baumbestand auf dem Grundstück zu roden. Zur Klärung der
Genehmigungsfähigkeit des geänderten Projekts fand am 08.11.2021 eine Beratung
im Rathaus in Bismark mit dem Investor, den Planern und zuständigen Behörden
statt. Im Ergebnis des Gespräches ist festzustellen, dass die Errichtung der
PV-Anlage in Bezug auf die Entnahme des Gehölzbestandes als nicht
genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Der Investor hat daraufhin erklärt, dass
er das Vorhaben an diesem Standort nicht weiterverfolgen wird. Das
Bauleitplanverfahren ist deshalb nicht weiterzuführen, der Änderungsbeschluss
ist somit aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Protokoll
Abstimmungsgespräch vom 08.11.2021
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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