Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) hebt den auf der Stadtratssitzung am 22.04.2020
gefassten Beschluss BV 109/2020 für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „PV-Anlage Bismark, Deponie“ der Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark
auf.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Inhalt
der ursprünglichen Planungen als Grundlage zur Durchführung des
Bauleitplanverfahrens war die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlage auf dem Standort der ehemaligen Deponiefläche. Im Rahmen
der weiteren Planungen und Abstimmungen wurde durch den Netzbetreiber Avacon mitgeteilt,
dass der ursprünglich geplante Anschlusspunkt nicht mehr zur Verfügung steht.
Der neue Anschlusspunkt liegt mehrere Kilometer von dem geplanten Vorhaben
entfernt, so dass der Erschließungsaufwand sehr hoch ist und das Projekt sich
so nicht rechnet. Nach intensivem Kontakt des Investors mit dem Netzbetreiber
konnte die Avacon einen etwas näher gelegenen Netzverknüpfungspunkt zuweisen,
so dass das Vorhaben weiterverfolgt werden sollte. Aus wirtschaftlichen Gründen
sollte nunmehr jedoch die gesamte Grundstücksfläche mit PV-Modulen belegt
werden. Dazu wäre es erforderlich, den gesamten Baumbestand auf dem Grundstück
zu roden. Zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit des geänderten Projekts fand am
08.11.2021 eine Beratung im Rathaus in Bismark mit dem Investor, den Planern
und zuständigen Behörden statt. Im Ergebnis des Gespräches ist festzustellen,
dass die Errichtung der PV-Anlage in Bezug auf die Entnahme des Gehölzbestandes
als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Der Investor hat daraufhin erklärt,
dass er das Vorhaben an diesem Standort nicht weiterverfolgen wird. Das
Bauleitplanverfahren ist deshalb nicht weiterzuführen, der
Aufstellungsbeschluss ist somit aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Protokoll
Abstimmungsgespräch vom 08.11.2021
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
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