Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 070/2022 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt
Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der
derzeit gültigen Fassung
die Zuwendung des Vereines zur Förderung und Erhaltung des Schwimmbades
Dobberkau Möllenbeck e.V.
in Höhe von 800,00 EUR
zur Unterstützung der Betriebs- und Sachkosten
anzunehmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Finanzielle
Auswirkungen |