Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 070/2022 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der

derzeit gültigen Fassung

 

die Zuwendung des Vereines zur Förderung und Erhaltung des Schwimmbades

Dobberkau Möllenbeck e.V.

in Höhe von 800,00 EUR

 

zur Unterstützung der Betriebs- und Sachkosten anzunehmen.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 


 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

 

 

 


Begründung:

 


Finanzielle Auswirkungen