Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Badingen (Stand: 23.02.1994,
genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994) für das in der
Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma Solarpark Badingen GmbH
& Co. KG, Badinger Dorfstraße 26, 39628 Bismark OT Badingen
abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der 1. Änderung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit
der Firma Solarpark Badingen GmbH & Co. KG, Badinger Dorfstraße 26, 39628
Bismark OT Badingen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Im
Flächennutzungsplan der Ortschaft Badingen sind die in der Anlage ausgewiesenen
Flächen teilweise als Flächen für die Landwirtschaft und teilweise als
Gewerbegebiet dargestellt. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die
Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf dem
Standort ehemaliger Stallanlagen sowie auf sich daran anschließenden
landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Badingen.
Entsprechend der
gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von
Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.
Zur Schaffung von
Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Da Bebauungspläne
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind
(Entwicklungsgebot), wird mit Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu o.g. Vorhaben die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |