Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Badingen, Ortsteil Klinke
(Stand: 23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994)
für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO
PV.
- Die Finanzierung der 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma Solarpark Klinke GmbH
& Co. KG, Klinker Dorfstraße 13b, 39628 Bismark OT Klinke abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der 1. Änderung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit
der Firma Solarpark Klinke GmbH & Co. KG, Klinker Dorfstraße 13b, 39628
Bismark OT Klinke.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Im
Flächennutzungsplan der Ortschaft Badingen, Ortsteil Klinke sind die in der
Anlage ausgewiesenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 2
Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen auf diesen landwirtschaftlich genutzten
Flächen innerhalb der Gemarkung Klinke. Die Planänderung umfasst daher 2
Änderungsbereiche.
Entsprechend der
gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von
Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.
Zur Schaffung von
Baurecht werden zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Da Bebauungspläne
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind
(Entwicklungsgebot), wird mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen
Bebauungspläne zu o.g. Vorhaben die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Kartenauszug mit Abgrenzung der Änderungsbereiche
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der Verwaltung:
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