Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
-
im
Parallelverfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Badingen, Ortsteil Klinke
vom 23.02.1994 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Klinke 1“ gemäß § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der Aufstellung des
vorhabenbezogenen B-Plans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma Solarpark Klinke GmbH
& Co. KG, Klinker Dorfstraße 13b, 39628 Bismark OT Klinke abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) einschließlich
Durchführungsvertrag (§12 BauGB) mit der Firma Solarpark Klinke GmbH & Co.
KG, Klinker Dorfstraße 13b, 39628 Bismark OT Klinke.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Ein privater Investor, die Firma Solarpark Klinke GmbH &
Co. KG, Klinker Dorfstraße 13b, 39628 Bismark OT Klinke, hat einen Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in der Anlage
dargestellte Gebiet gestellt. Der Investor beabsichtigt die Errichtung und den
Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung
Klinke. PV-Freiflächenanlagen sind als bauliche Anlagen im Außenbereich nicht
zulässig (§ 35 Abs.1 Nr.8 BauGB).
Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Während ein Flächennutzungsplan gemäß §§ 5 ff BauGB ein vorbereitender Bauleitplan (Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung) ist, handelt es sich bei einem Bebauungsplan gemäß §§ 8 ff BauGB um einen verbindlichen Bauleitplan (rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung). Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Vorhabenträgers
Kostenübernahmeerklärung
Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches
Kartenauszug mit Darstellung der Bodenpunkte im
Geltungsbereich
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
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