Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
- die 4. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) –
Ortschaft Kläden (Stand: 23.02.1994,
genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994) für das in der
Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.
- Die Finanzierung der 4. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma BSC Energie GmbH, Remlin
56, 17168 Schwasdorf abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
- Für die Durchführung der 4. Änderung erfolgt
der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit
der Firma BSC Energie GmbH, Remlin 56, 17168 Schwasdorf.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Im Flächennutzungsplan
der Ortschaft Kläden sind die in der Anlage ausgewiesenen Flächen als Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt
die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf
diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Kläden.
Entsprechend der
gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von
Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.
Zur Schaffung von
Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.
Da Bebauungspläne
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind
(Entwicklungsgebot), wird mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
zu o.g. Vorhaben die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Bemerkung:
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ wurde vom Stadtrat am 24.11.2021 unter BV 211/2021 für die mittlere und östliche Teilfläche des Änderungsbereiches (siehe Kartenauszug) beschlossen. In der folgenden Beschlussvorlage BV 275/2022 soll der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan geändert und um eine zusätzliche Teilfläche erweitert werden (westliche Teilfläche). Die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist unabhängig von der Zustimmung zum folgenden Änderungsbeschluss erforderlich, da die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ bereits beschlossen wurde.
Anlagenverzeichnis:
Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Empfehlung der
Verwaltung:
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