Betreff
4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Kläden zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik (gemäß §11 Abs.2 BauNVO) SO PV
Vorlage
BV 274/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

 

-       die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Kläden (Stand: 23.02.1994, genehmigt vom Regierungspräsidium Magdeburg am 27.06.1994) für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.

 

-       Die Finanzierung der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) und der Firma BSC Energie GmbH, Remlin 56, 17168 Schwasdorf abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

 

-       Für die Durchführung der 4. Änderung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages einschl. Durchführungsvertrag mit der Firma BSC Energie GmbH, Remlin 56, 17168 Schwasdorf.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Im Flächennutzungsplan der Ortschaft Kläden sind die in der Anlage ausgewiesenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Kläden.

Entsprechend der gesetzlichen Systematik ist deshalb dem Grunde nach die Ausweisung von Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen.

Zur Schaffung von Baurecht wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB (Vorhabenbezug) aufgestellt.

Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (Entwicklungsgebot), wird mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu o.g. Vorhaben die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

 

Bemerkung:

Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ wurde vom Stadtrat am 24.11.2021 unter BV 211/2021 für die mittlere und östliche Teilfläche des Änderungsbereiches (siehe Kartenauszug) beschlossen. In der folgenden Beschlussvorlage BV 275/2022 soll der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan geändert und um eine zusätzliche Teilfläche erweitert werden (westliche Teilfläche). Die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist unabhängig von der Zustimmung zum folgenden Änderungsbeschluss erforderlich, da die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans „Solarpark Kläden, Bülitzer Weg“ bereits beschlossen wurde.

 

Anlagenverzeichnis:

Kartenauszug mit Abgrenzung des Änderungsbereiches

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung: