Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 075/2022 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt
Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung
die Sachzuwendung des Vereines Kindertagesstätte „Regenbogenland Berkau”
e.V.
- Trampolin –
mit
einem Wert in Höhe von 2.642,95 EUR
anzunehmen
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin