Betreff
Annahme einer Zuwendung
Vorlage
BV 075/2022 HA
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

… auf der Grundlage des § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Bismark (Altmark) vom 21.11.2018 in der derzeit gültigen Fassung

 

die Sachzuwendung des Vereines Kindertagesstätte „Regenbogenland Berkau” e.V.

-       Trampolin –

mit einem Wert in Höhe von 2.642,95 EUR

 

anzunehmen

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin