Betreff
Berufung und Vereidigung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Schernikau
Vorlage
BV 280/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Hagen Grell zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schernikau zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 25.11.2022 – 25.11.2026.

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Der Kamerad Hagen Grell wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Schernikau

für die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“ vorgeschlagen. Von 17 anwesenden Kameraden erhielt er 17 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Kam. Grell wurde am 25.11.2020 für 2 Jahre unter Vorbehalt berufen. Er hat den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich absolviert. Somit entfällt die Befristung und die Berufung erfolgt bis zum 25.11.2026.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.