Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der
Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,
den
Kameraden Hagen Grell zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schernikau zu berufen und ernennt ihn unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom
25.11.2022 – 25.11.2026.
Begründung:
Gemäß
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni
2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung
des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.
Der
Kamerad Hagen Grell wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Schernikau
für
die Ausübung der Funktion des „Ortswehrleiters“ vorgeschlagen. Von 17
anwesenden Kameraden erhielt er 17 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt,
diese Funktion zu übernehmen.
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete
Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Kam. Grell wurde am 25.11.2020 für 2 Jahre unter Vorbehalt
berufen. Er hat den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
erfolgreich absolviert. Somit entfällt die Befristung und die Berufung erfolgt
bis zum 25.11.2026.
Entsprechend
der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der
Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |