Betreff
Berufung und Vereidigung des Stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kläden
Vorlage
BV 281/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

den Kameraden Andreas Hübener zum Stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kläden zu berufen und ernennt ihn unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamten für die Zeit vom 30.06.2022 bis 29.06.2024.

 

 

Begründung:

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. 07. 2017 (GVBL. LSA S. 133) wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen.

 

Der Kamerad Andreas Hübener wurde von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kläden

auf der Mitgliederversammlung am 01.04.2022 für die Ausübung der Funktion „Stellv. Ortswehrleiter“ vorgeschlagen. Von 28 anwesenden Kameraden erhielt er 28 Stimmen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, diese Funktion zu übernehmen.

 

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein. Sie werden durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Kam. Hübener erfüllt zurzeit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion.

Er wird den Lehrgang „Zugführer“ sowie „Leiter einer Feuerwehr“ umgehend absolvieren

(LVO-FF).

 

Somit erfolgt die Berufung unter Vorbehalt nach Fw.DV 2 für 2 Jahre.

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters lt. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist erfolgt und dessen Zustimmung liegt vor.

 

Entsprechend der Satzung über die Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07. 03. 2019, § 2 Abs. 1, beruft der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) den Ortswehrleiter für die Dauer von 2 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

 

 

 

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.