Betreff
Änderungsbeschluss der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinfeld West“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Steinfeld, Ortsteil Steinfeld
Vorlage
BV 422/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beschließt,

-       dem Antrag der Firma Bürgersolarpark Steinfeld GmbH & Co. KG, Steinfelder Dorfstraße 5, 39628 Bismark OT Steinfeld auf Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinfeld West“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik SO PV.

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Ein privater Investor, die Firma Bürgersolarpark Steinfeld GmbH & Co. KG, Steinfelder Dorfstraße 5, 39628 Bismark OT Steinfeld, hat mit Datum vom 07.10.2022 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in der Anlage dargestellte Gebiet, bestehend aus 2 Teilflächen, gestellt. Der Investor beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage auf diesen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Gemarkung Steinfeld. Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) hat auf seiner Sitzung am 01.02.2023 dem Antrag zugestimmt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinfeld West“ beschlossen. Auf Wunsch der Ortschaft Steinfeld wurde die Einhaltung eines Abstandes von 30m zum straßenbegleitenden Radweg entlang der L15 mit einem Sichtschutz in den Beschluss aufgenommen.

Die bebaute Fläche würde sich unter Berücksichtigung der Abstände und Sichtschutzmaßnahmen auf ca. 13,2 ha reduzieren.

Auf Antrag des Investors vom 24.10.2023 soll eine Erweiterungsfläche von ca. 4,02 ha entsprechend Anlage 2 in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen werden. Diese Fläche schließt sich südlich an die Teilfläche 1 an und wird durch die Bahnstrecke SDL-UE und die Straße „Zur Sandgrube“ begrenzt. Diese Flächenerweiterung wurde bereits im Rahmen der Diskussion zur Aufstellung des vB-Planes „Solarpark Steinfeld West“ auf der Stadtratssitzung am 01.02.2023 angeregt. Die Gesamtgröße des „Solarparks Steinfeld West“ würde ca. 17,2 ha betragen.

Die weiteren Inhalte des Aufstellungsbeschlusses vom 01.02.2023 bleiben Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

Sollte der Flächenerweiterung durch den Stadtrat nicht zugestimmt werden, würden die Bauleitplanverfahren (1. Änderung TFNP und vB-Plan) mit den ursprünglich beschlossenen Flächen weitergeführt werden. 

Anlagenverzeichnis:

Erweiterungsantrag des Vorhabenträgers

Kartenauszug mit Abgrenzung des Geltungsbereiches und Darstellung der Erweiterungsfläche

Kartenauszug mit Darstellung der Bodenpunkte im Geltungsbereich (EHG)

Berechnung der Bodenpunkte (EHG)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.