Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat beschließt die als Anlage
beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Organisation
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark (Altmark) vom 07.03.2019.
Begründung:
Nach Beschluss der Fusion der Ortsfeuerwehren
Klinke und Badingen am Standort Badingen, ist die Änderung der Satzung über die
Errichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bismark
(Altmark) notwendig. Durch die Änderungssatzung wird die separate Aufzählung
der Ortsfeuerwehr Klinke gestrichen.
Des Weiteren wird im § 2 Abs. 3 die Struktur
und Aufgabenverteilung in der Stadtwehrleitung geändert. In der
Ortswehrleiterberatung am 13.09.2023 haben sich die Ortswehrleiter und die
Mitglieder der Stadtwehrleitung auf die Änderung der Struktur der
Stadtwehleitung verständigt. Die Zuständigkeit der Stellvertreter zu bestimmten
Abschnitten wird aufgegeben. Die Struktur hat sich in der Vergangenheit nicht
bewährt. Im Rahmen der folgenden Beratung der Stadtwehrleitung, wurden die
Aufgaben der Stellvertreter neu definiert und auf die Funktionsträger übertragen.
Die Funktionsbeschreibungen wurden konkretisiert. Die Bezeichnungen der
Stellvertreter sind somit in der Satzung anzupassen.
Die Aufgabenstruktur der Stadtwehrleitung ist
in der Anlage ersichtlich.
Die Satzungsänderung soll mit dem Vollzug der
Fusion der Ortsfeuerwehren Badingen und Klinke zum 01.04.2024 wirksam werden.
Die Verwaltung empfiehlt, der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Anlagen
- Änderungssatzung
- Synopse
- Struktur
Stadtwehrleitung/Funktionsbeschreibung
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |