Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der
Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Betriebserweiterung Uelzena BE I und II“ der Einheitsgemeinde
Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark in der
Fassung vom 08.04.2024 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2
Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3
Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu
bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die
Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Der vorliegende Beschluss ist der nächste Verfahrensschritt
im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss: BV 357/2019 vom
07.03.2019)
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
07.03.2019 |
|
2. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
des Planentwurfes |
29.05.2024 |
3. |
Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2
S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB) |
|
4. |
Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12
Abs. 1 BauGB) |
|
5. |
Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) |
|
Anlagenverzeichnis:
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betriebserweiterung Uelzena BE I und II“ einschl. Begründung und Umweltbericht
Biotopkartierung
Lageplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
______________________________________________________________________
Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |