Betreff
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebserweiterung Uelzena BE I und II“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark
Vorlage
BV 460/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) billigt den Entwurf der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebserweiterung Uelzena BE I und II“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) – Ortschaft Bismark in der Fassung vom 08.04.2024 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.

Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

 

Begründung:

Der vorliegende Beschluss ist der nächste Verfahrensschritt im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss: BV 357/2019 vom 07.03.2019)

 

Verfahrensablauf/Verfahrensstand:

1.

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)

07.03.2019

2.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfes

29.05.2024

3.

Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2 S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB)

 

4.

Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 BauGB)

 

5.

Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betriebserweiterung Uelzena BE I und II“ einschl. Begründung und Umweltbericht

Biotopkartierung

Lageplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Annegret Schwarz

Bürgermeisterin

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Anlagen:

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.