Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, …
Bebauungsplanes „Solarpark Berkau“ der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) – Ortschaft Berkau, Ortsteil Berkau in der Fassung vom 15.04.2024 samt Begründung und Umweltbericht gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB und bestimmt diese und die nach Einschätzung der
Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß §
3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen,
diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Träger
öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme
zu bitten.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
Begründung:
Der vorliegende Beschluss ist der nächste
Verfahrensschritt im eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss:
BV 317/2022 vom 01.02.2023)
Verfahrensablauf/Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) |
01.02.2023 |
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2. |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
des Planentwurfes |
29.05.2024 |
3. |
Abwägungsbeschluss zum Planentwurf (§ 3 Abs. 2
S. 4, § 1 Abs. 7 BauGB) |
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4. |
Beschluss über den Durchführungsvertrag (§ 12
Abs. 1 BauGB) |
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5. |
Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) |
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Berkau“ einschl.
Begründung und Umweltbericht
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Annegret Schwarz
Bürgermeisterin
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Anlagen:
Begründung:
Empfehlung der Verwaltung: Die
Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. |